26.03.2018
Ferien-Immobilie als ergänzende Altersversorgung

Zum 1. Januar 2018 trat das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Betriebsrenten sollen in kleinen Firmen attraktiv gemacht werden, damit u.a. Geringverdiener (max. 2.200 EUR Brutto) vor Altersarmut geschützt werden. Arbeitgeber erhalten zukünftig für Beiträge zwischen 240 bis 480 Euro, die sie diesen Mitarbeitern zusätzlich zahlen, einen Steuerzuschuss von 30 Prozent. So weit, so sozial.…

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