KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN – bis an das eigene Lebensende.

Eltern versorgen ihre Kinder im Normalfall bis zur Volljährigkeit. Doch was passiert, wenn die Eltern pflegebedürftig werden und in ein Pflegeheim müssen? Sind die Kinder leistungsfähig, werden diese zur Kasse gebeten, lediglich ein Schonvermögen bleibt unantastbar – und zwar solange die Eltern leben.

Die zur Zahlung der Pflegekosten verpflichteten Kinder können dabei nicht aus Kostengründen die Unterbringung in dem billigsten Heim geltend machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. Ein Präzedenzurteil gab es dazu, als die Tochter der Senioren die Unterbringungskosten in einem Pflegeheim als zu hoch im Vergleich zu anderen Einrichtungen empfand.

Sichern Sie sich Ihr Erbe, damit Sie als Kinder-Generation später nicht auf den hohen Kosten sitzen bleiben! Es lohnt sich für Sie, sich schon frühzeitig vor dem finanziellen Risiko der Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern abzusichern. Ein Abschluss einer Pflegeversicherung ist zwar bis zu einem Alter von 75 Jahren möglich. Allerdings sind die Beiträge umso höher, je älter die zu versichernde Person bei Vertragsabschluss ist.

Lesen Sie mehr zu dem Präzedenzurteil:

http://www.cash-online.de/versicherungen/2015/pflegeheim/285973?utm_source=nl&utm_medium=email&utm_campaign=finanznews051115

Als fachkundiger Berater helfe ich Ihnen gerne zum Thema „Absicherung bei Pflegebedürftigkeit“. Vereinbaren Sie am besten heute einen Termin, um sich für morgen abzusichern: 030-497 787-15.

 

 

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