Vollstart in ein selbstbestimmtes Erwachsenen-Leben!

Sind Sie bereits als junger Erwachsener im Notfall gut versorgt? Stellen Sie sich vor, Sie sind endlich volljährig und können selbstbestimmt Entscheidungen in allen Lebensbereichen bei Behörden und Ärzten oder größere Kaufentscheidungen treffen. Doch dann passiert ein Unfall und Sie sind körperlich oder geistig nicht mehr dazu in der Lage.

Für jeden Bundesbürger ab dem 18. Lebensjahr gilt der § 1896 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):

(1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

(2) Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.

(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html

Ehegatten, nahe Verwandte oder Vertrauenspersonen sind nicht automatisch zur Vertretung berufen. Sie können aber als Bevollmächtigte eingesetzt werden und dadurch handlungsbefugt werden. Dies kann insbesondere durch rechtssichere Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Sorgerechtsverfügung geschehen. Damit diese Vorsorgedokumente im Notfall auch zur Geltung kommen, sollten diese registriert, archiviert und sicher verwahrt werden.

Die richtige Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern ein Gebot der Cleverness zur eigenen Absicherung eines selbstbestimmten Lebens. Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit können jeden treffen – ohne Vorwarnung. Wer für solche Situationen nicht vorgesorgt hat, riskiert, dass andere für ihn handeln oder wichtige Entscheidungen unterbleiben. Deshalb ist es so wichtig, rechtzeitig Vorstellungen zu formulieren und Regelungen zu treffen.

Unsere fachkundigen Berater der OVB helfen Ihnen gerne zum Thema „Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben“. Vereinbaren Sie am besten heute einen Termin, um sich für morgen abzusichern: 030-497 787-0.

 

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URL

Schreib einen Kommentar

Bleiben Sie in Kontakt: Facebook Google+ Twitter Xing LinkedIn Kontakt