Zweites Pflegestärkungsgesetz: Frühzeitige Vorsorge lohnt sich für Sie!

Positive Nachrichten für Demenzkranke und Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen: Ab 2017 gibt es einige weitreichende Änderungen, durch die die Betroffenen besser gestellt sind.

Uns liegt es sehr am Herzen, Sie über die Gesetzesänderungen in der Pflege zu informieren, damit Sie rechtzeitig Vorsorge treffen und Ihren aktuellen Gesundheitszustand für Ihre Pflegeversicherung absichern!

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz gibt es zukünftig fünf Pflegegrade anstatt drei Pflegestufen wie bisher. Die Unterscheidung zwischen körperlichen und geistigen Einschränkungen fällt weg. Entscheidend ist der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Verlust der Selbstständigkeit bei Durchführung von Aktivitäten oder bei der Gestaltung von Lebensbereichen. Die Leistungen wirken sich finanziell vorteilhaft beim Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus.

Warum sollte man den Abschluss einer Pflegeversicherung nicht bis 2017 aufschieben? In ein paar Jahren kann viel passieren, besonders im höheren Alter. Der Gesundheitszustand kann sich verschlechtern, was zu einer Ablehnung durch die Versicherung führen könnte. Außerdem: Je jünger Sie beim Vertragsabschluss einer Pflegeversicherung sind, desto günstiger kann diese für Sie werden.

Gut zu wissen: Wenn Sie bereits eine Pflegeversicherung haben, dann haben Sie ein Recht auf Anpassung bei einer Änderung der Pflegestufen nach dem SGB XI. Kunden mit Tarifgenerationen, die diese Regelung nicht in den Versicherungsbedingungen verankert haben, bekommen in der Regel ein geeignetes Angebot zum Wechsel.

Haben Sie noch Fragen zu dem komplexen Thema? Sprechen Sie uns an – unsere fachkundigen Berater helfen Ihnen gerne persönlich weiter! Telefon: 030-497 787-0.

 

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