Ferien-Immobilie als ergänzende Altersversorgung

Zum 1. Januar 2018 trat das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft.
Betriebsrenten sollen in kleinen Firmen attraktiv gemacht werden, damit u.a. Geringverdiener (max. 2.200 EUR Brutto) vor Altersarmut geschützt werden. Arbeitgeber erhalten zukünftig
für Beiträge zwischen 240 bis 480 Euro, die sie diesen Mitarbeitern zusätzlich zahlen, einen Steuerzuschuss von 30 Prozent. So weit, so sozial. Kritiker kommen allerdings zu dem Ergebnis: Wer fürs Alter vorsorgen will, sollte das besser privat tun und sich nicht auf die
Politik verlassen. Es gäbe Versäumnisse und finanzielle Ungerechtigkeiten, Doppelverbeitragung, ein zu geringer Arbeitgeberanteil usw. Also was jetzt? Und was bedeutet das für eine zahnärztliche Praxis?
Ob eine Zahnarztpraxis davon betroffen ist, beziehungsweise die Möglichkeiten des Gesetzes nutzen kann, ist von mehreren Kriterien abhängig:
Wurde für die Angestellten bereits eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingerichtet?

Wenn JA, muss geprüft werden, wie vorhandene Verträge anzupassen sind.

Wenn NEIN, sollte die Gesetzeseinführung genutzt werden, um für jeden Mitarbeiter eine bAV einzurichten.

Des Weiteren: Wird die Praxis als Einzelunternehmer geführt oder als GmbH? Bei einer GmbH kann der Geschäftsführer eine eigene, auf seine individuelle Lebenssituation zugeschnittene Lösung nutzen. Als Einzelunternehmer muss in Ergänzung zur
pflichtmäßigen Ärzteversorgung nach alternativen Investments gesucht werden.
Will der Praxisinhaber (Einzelunternehmer) für sich eine ergänzende Altersversorgung einrichten, gibt es folgende Wege:

Eine Lebensversicherung als klassische Variante ist aufgrund der niedrigen Zinsen weniger interessant. Als fondsgebundene Lösung kann eine Lebensversicherung, abhängig von der Laufzeit, ein rentables Investment werden. Ein Investmentfonds ohne Versicherungsmantel kann auch eine Lösung sein. Bei einer Auswahl von über 10.000 in Deutschland zugelassenen Fonds wird ein Vergleich allerdings mühsam.

Rentabel können aber auch eine selbstgenutzte Immobilie, eine vermietete Immobilie als reine Kapitalanlage oder eine Ferien-Immobilie als Kapitalanlage mit Selbstnutzungsmöglichkeit sein.
Und hier wird es interessant: Anders als Wohnimmobilien unterliegen Ferienimmobilien nicht der Mietpreisbremse und eignen sich zur zeitweiligen Eigennutzung.

Das bietet das neue MAREMÜRITZ Yachthafenresort & SPA in Waren an der Müritz. In Zeiten, in denen das Apartment nicht selbst genutzt wird, dient es als ideale Ferienwohnung für Urlauber. Auf 5-Sterne-Niveau wird dem Erholungssuchenden alles geboten, was man sich auf der Mecklenburgischen Seenplatte an Freizeitmöglichkeiten wünscht. Ein Bootsliegeplatz an der
eigens neu angelegten Marina rundet das Angebot ab. Hierdurch generiert die Immobilie attraktive Renditen – ganz ohne Aufwand für den Besitzer.

Einen Blick über die Baufortschritte bietet übrigens eine Webcam: http://maremüritz.de/webcam.html.

Im Mai 2016 war die Grundsteinlegung für die Ferienwohnanlage, die auf einem schmalen Uferstreifen südlich der Stadt zwischen der Müritz und dem Feisnecksee, der bereits Teil des Müritz-Nationalparks ist, liegt. Geprüft und finanziert durch das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R.

In wenigen Wochen wird Richtfest gefeiert: Am 26. April 2018, 17 Uhr, Am Seeufer 42, in 17192 Waren, ist die Baustelle vom Land und von der Wasserseite zu erleben.
Übrigens: Als „Richtschmaus“ zaubern Sternekoch Johann Lafer und das Team vom Schloss Fleesensee ein deftiges Barbecue.

Wer vorher schon mal einen Blick auf die Baustelle werfen möchte und die kulinarischen Fähigkeiten von Johann Lafer kennenlernen möchte, der hat am 5.4.18 oder 6.4.18 im Hotel Schloß Fleesensee dazu die Gelegenheit. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Plätzen ist eine vorherige Anmeldung nötig.

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