Pflegefall: Kinder haften für ihre Eltern!

Pflege, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht bekommen immer mehr Brisanz, um ein würdevolles Leben im Alter zu führen. Denn statistisch gesehen wird jeder zweite Mensch pflegebedürftig.

Stellen Sie sich vor, Sie müssen Ihr Erspartes für Ihre Eltern oder sogar auch Großeltern aufbringen und es bleibt für Ihre eigene Pflege nichts mehr übrig. Kinder haften per Gesetz im Pflegefall für die Eltern. Eine private Pflegeversicherung für die Eltern hilft und schützt Kinder vor hohen Unterhaltszahlungen.

Mehr zu dem Thema „Pflege aktuell: Wohin mit Mutti und Vati? Patientenverfügung und Vollmachten“ erfahren Sie am 24. September 2015, um 18.30 Uhr (Einlass), bei der öffentlichen Informationsveranstaltung vom Stephanus Wohnen und Pflegen, Dr. Harnisch Haus, Liebigstraße 39, 10247 Berlin.

Bei Interesse melden wir Sie gerne an – schreiben Sie uns eine Mail unter butschkat@ovb.de.

Eine private Pflegeversicherung sollte man frühzeitig abschließen. Junge Versicherte zahlen dauerhaft niedrige Prämien, während ein Vertragsabschluss im Alter teuer ist. Einige Versicherer lehnen Anträge bereits ab 65 Jahren ab.

Unsere fachkundigen Berater der OVB helfen Ihnen gerne zum Thema private Pflegeversicherung persönlich weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter 030-497 787-0.

 

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